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Fallbeispiele
«Das kann doch nicht stimmen!»
Der 84 -jährige Herr Marxer ist stark zuckerkrank und auf einen Rollstuhl angewiesen. Er kann seine 3,5-Zimmer-Wohnung fast nicht mehr verlassen. Seit einiger Zeit wird er von der 53-jährigen Magdalena aus der Slowakei rund um die Uhr betreut und gepflegt.
Magdalena wechselt sich mit einer anderen Frau aus der Slowakei ab und pendelt im Dreiwochenrhythmus zwischen Liechtenstein und dem kleinen Dorf in der Slowakei, wo sie mit ihrer Familie lebt. Die studierte Ökonomin verdiente in ihrer Heimat nur sehr wenig. Als ihre drei Kinder ins Gymnasium kamen, suchte sie nach einer Verdienstmöglichkeit im Ausland, um die Kosten für das Studium der Kinder aufbringen zu können.
Für ihr Zimmer bei Herrn Marxer zahlt Magdalena im Monat CHF 231. Ausserdem wird ihr monatlich ein Kostgeld von CHF 462 vom Lohn abgezogen.
Magdalena muss für sich und Herr Marxer einkaufen und kochen. Für die Einkäufe von zwei Personen erhält Magdalena von der Familie aber nur ein Haushaltsgeld von CHF 400. Dafür muss sie Lebensmittel, Haushaltsartikel und Drogerieartikel kaufen. Magdalena kann nicht verstehen, warum ihr Kostgeld, das sie abgeben muss, höher ist als das Haushaltsgeld, das sie für zwei Personen erhält. Das kann nicht stimmen!
Für die 21 Tage der 24-Stunden Betreuung erhält Magdalena einen Nettolohn von CHF 2'100. Zum Nettolohn von CHF 2'100 erhält Magdalena noch Reisespesen in der Höhe von CHF 360.
Nach drei Wochen anstrengender Arbeit in Liechtenstein fährt sie nach Hause. Dort warten ihre drei Kinder und ihre betagte Mutter auf sie. Die drei Wochen, die Magdalena zu Hause verbringt, werden ihr nicht bezahlt. Von einem Betrag von CHF 2'460 müssen sie und ihre Familie zuhause also 6 Wochen leben. Auch die Reise nach Liechtenstein und zurück muss sie mit diesem Betrag bestreiten.
Magdalena wünscht sich mehr Wertschätzung für ihre Arbeit, einen angemessenen Lohn und genügend Haushaltsgeld.
«Und dann bin ich 24 Stunden am Tag mit Frau Müller in der gleichen Wohnung!»
Agnesa ist 62 Jahre alt, alleinstehend und kommt aus Polen. Sie ist seit zwei Jahren pensioniert, jedoch reicht ihre Rente nicht für ein würdiges Leben in ihrer Heimat. Darum arbeitet sie auch nach ihrer ordentlichen Pensionierung in Liechtenstein als sogenannte Care-Migrantin in der Betreuung einer betagten Person. Agnesa wechselt sich mit einer anderen Frau aus Polen ab und pendelt im Dreiwochenrhythmus zwischen Liechtenstein und ihrer Heimat.
Agnesa betreut die 90-jährige Frau Müller. Frau Müller ist an Alzheimer-Demenz erkrankt. In den 21 Tagen ihrer Anwesenheit arbeitet Magdalena 13 Stunden am Tag. Tagsüber macht sie den Haushalt, wäscht, kocht und leistet Frau Müller Gesellschaft. Sie hat keine ruhige Minute für sich. Sie kann sich vom anstrengenden Alltag nicht erholen. Zum langen Arbeitstag kommen auch noch die Nacht-Einsätze. In der Nacht muss sie jederzeit zur Verfügung stehen, da Frau Müller oft aufwacht und unruhig ist. Das bedeutet für Agnes, mehrmals in der Nacht aufzustehen und beruhigend auf Frau Müller einzuwirken. Von einer geregelten Nachtruhe kann Agnes nur träumen.
Der Gesundheitszustand von Frau Müller verschlechtert sich und die Betreuung wird zunehmend anspruchsvoller. Frau Müller verliert immer mehr das Gefühl von Zeit und Raum. Sie ist verwirrt und versteht Agnesa oft nicht mehr. Auch das gemeinsame Kartenspielen klappt nicht mehr. Da Agnesa im selben Haushalt wohnt, spielt sich ihr ganzes Leben in dieser Wohnung ab. Sie trifft niemanden, ausser, wenn die Tochter von Frau Müller jedes zweite Wochenende für einen halben Tag zu Besuch kommt und ihr ein paar Stunden Freizeit verschafft. Die restliche Zeit ist sie allein mit ihrer Patientin.
Im Arbeitsvertrag ist ein 50%-Pensum vereinbart, mit einer Wochenarbeitszeit von 45 Stunden. Eine Ruhe- und Freizeitregelung gibt es nicht. Doch in Wirklichkeit arbeitet Agnesa 13 Std pro Tag, das sind in einer Woche 91 Stunden, das doppelte, wie vertraglich vereinbart. Und die Arbeitsstunden in der Nacht sind nicht eingerechnet. Für die 21 Tage der 24-Stunden Betreuung erhält Magdalena einen Nettolohn von CHF 2'100. Zum Nettolohn von CHF 2'100 erhält Agnesa noch Reisespesen in der Höhe von CHF 360.
Nach drei Wochen anstrengender Arbeit in Liechtenstein fährt Agnesa nach Hause. Dort erholt sie sich von ihrem strengen Arbeitsalltag in Liechtenstein. Die drei Wochen, die Agnesa zu Hause verbringt, werden ihr nicht bezahlt.
Agnesa wünscht sich eine angemessenen Lohn für ihre effektive Arbeitszeit inklusive der Nachteinsätze, eine geregelte Freizeit und mehr sozialen Austausch.
«Wie unterstütze ich meine Familie ohne sie im Stich zu lassen?»
Elena ist 42 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren drei Kindern in Budapest, der Hauptstadt von Ungarn. Ihr Mann arbeitet als Mechaniker, doch sein Einkommen reicht nicht aus, um die Familie zu versorgen. Da ihre älteste Tochter bald die Universität besuchen möchte, entscheidet sich Elenain Liechtenstein als 24h-Betreuerin zu arbeiten. Innerhalb kurzer Zeit findet Elena über eine Agentur eine Anstellung.
Elena kümmert sich um die 77-jährige Frau Vogt. Diese ist stark in ihrer Mobilität eingeschränkt. Sie benötigt Unterstützung beim Aufstehen, der Körperpflege sowie bei alltäglichen Aufgaben wie Kochen, Waschen und Einkaufen. Der ebenfalls betagte Ehemann von Frau Vogt lebt im gleichen Haushalt – natürlich kocht, wäscht und kauft Elena für den Ehemann mit ein. Zusätzlich übernimmt sie die Pflege des Gartens und kümmert sich um den Hund der Familie.
Elena lebt in einem kleinen Gästezimmer im Haus der Familie Vogt. Da Frau Vogt abends oft lange wach ist und nachts Hilfe braucht, hat Elena nur wenige ungestörte Stunden zur Erholung. Pro Woche hat sie lediglich einen Nachmittag frei, den Frau Vogt bei ihrem Sohn verbringt. Zwar hat die Agentur Elena eine Arbeitszeit von 45 Stunden pro Woche für eine zu betreuende Person zugesichert, doch in der Realität ist sie rund um die Uhr im Einsatz. Elena fühlt sich oft überfordert, obwohl sie täglich ihr Bestes gibt!
Elena hat ausserdem ständig Heimweh und fühlt sich isoliert. Ihr fehlt die Energie und die Zeit, um in Liechtenstein Bekanntschaften zu schliessen und Beziehungen aufzubauen. Die Sprachbarriere erschwert den Kontakt zusätzlich. Ihre Gedanken kreisen um ihre Familie in Ungarn. Ihr Mann und ihre Schwiegermutter müssen nun alle drei Kinder betreuen. Die jüngste Tochter hat Schwierigkeiten in der Schule. Beim Geburtstag ihrer mittleren Tochter konnte Elena nicht dabei sein. Elena ist hin- und hergerissen zwischen ihrer Rolle als Mutter und Ehefrau und die Notwendigkeit, ihre Familie finanziell zu unterstützen. Für die finanzielle Unterstützung ihrer Familie durch die Arbeit im Ausland bezahlt Elena einen hohen Preis und riskiert ihre familiären Beziehungen.
Nach drei intensiven Arbeitswochen in Liechtenstein kehrt Elena nach Hause zurück, wo viele Arbeiten liegen geblieben sind. Die Zeit, die sie zuhause verbringt, wird nicht entlohnt. Die CHF 2'100 Nettolohn müssen für sechs Wochen reichen.
Elena wünscht sich einen strukturierten Arbeitsplan mit festen Ruhezeiten, um die Möglichkeit zu haben, Kontakte mit ihrem Mann und ihren Kindern zuhause zu pflegen und in Liechtenstein einen Sprachkurs zu besuchen.
«Werde ich arbeitsunfähig, bekomme ich keinen Lohn oder verliere gleich meinen Job!»
Roxana steht vor einer existenzbedrohenden Krise. Ein Unfall im Haushalt ihres Arbeitgebers hat sie arbeitsunfähig gemacht. Seit Jahren arbeitet sie als 24h-Betreuerin in einem Privathaushalt und kümmert sich um Herrn Büchel, einen 82-jährigen, pflegebedürftigen Senior. Für mindestens sechs Wochen kann sie ihre Arbeit nicht mehr ausüben, da ihre Mobilität stark eingeschränkt ist. Nun hat sie ein Bein gebrochen, ihre Rippen sind geprellt und jede Bewegung schmerzt.
Doch anstatt Unterstützung zu erhalten, steht Roxana vor einer neuen, erschütternden Realität. Sie soll so schnell wie möglich in ihr Heimatland zurückkehren, samt Krücken und schwerem Gepäck. Ihr Zimmer muss für die nächste Betreuerin frei gemacht werden. Diese ist bereits auf dem Weg aus der Slowakei nach Liechtenstein.
Niemand hat für ihre Rückreise gesorgt. Roxana spricht nur wenig Deutsch und steht nun völlig auf sich allein gestellt da, in einem fremden Land mit einem ihr unbekannten Sozialsystem. Sie kann nicht mit Bus oder Bahn reisen, ihr Zustand lässt das nicht zu. Ein spezieller Transport wäre nötig, doch dieser ist teuer.
Obwohl ihr monatlich Beiträge für ein Unfalltaggeld vom Lohn abgezogen wurden, bekommt Roxana während ihrem Krankenstand keinen Lohn ausbezahlt. Als Roxana sich bei der Agentur nach ihrem ausbleibenden Lohn erkundigt, erhält sie keine Antwort.
Ihre finanzielle Situation spitzt sich dramatisch zu. Ohne Einkommen kann sie ihre Miete nicht mehr bezahlen. Lebensmittel einkaufen, Rechnungen zahlen? Fehlanzeige. Nach Wochen endlich eine Antwort von der Agentur: Da sie sich seit dem Unfall in ihrem Heimatland befinde und „Ferien“ habe, stehe ihr kein Lohn zu.
Roxana weiss nicht, wie es weitergehen soll. Soll sie sich wieder bei Herrn Büchel melden? Sie braucht das Einkommen. Doch sie wünscht sich einen verbindlichen Arbeitsvertrag. Eine Regelung der Lohnfortzahlung bei Unfall oder Krankheit und Transparenz über ihre Sozialversicherungen. Alles Selbstverständlichkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis.